top of page

Sportförderungsrichtlinie

Der Vorstand des TSC Rot-Gold Schönkirchen hat am 15.12.2012, das in Kraft treten der im Folgenden aufgeführten Sportförderungsrichtlinien zum 1.1.2013 beschlossen.

Inhaltlich umfasst die Förderung alle Aktivitäten, die Mitglieder für den Tanzsport und für den TSC Rot-Gold Schönkirchen unternehmen, unter Beachtung des für gemeinnützige Vereine geltenden Solidaritätsprinzips.

Der Förderungsumfang orientiert sich an den finanziellen Möglichkeiten des TSC Rot-Gold Schönkirchen. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine freiwillige Förderung, die jederzeit komplett oder teilweise im Ermessen des Vorstands aufgehoben und/oder geändert werden kann.

Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist eine Vollmitgliedschaft im TSC Rot-Gold Schönkirchen. Die Förderung erfolgt, wenn …

  • ein Turnier- oder Breitensportpaare für den TSC Rot-Gold Schönkirchen startet,

  • ein/e Trainer/in oder ein/e Übungsleiter/in für den TSC Rot-Gold Schönkirchen unterrichtet oder

  • ein/e Wertungsrichter/in oder ein/e Turnierleiter/in für den TSC Rot-Gold Schönkirchen im Einsatz ist.

Die Förderung erfolgt nur gegen Vorlage eines Beleges zum Nachweis durch den Förderungsempfänger. Förderungen für Paare werden ausschließlich als Sachleistung in Form von nachweispflichtigen Trainingsstunden bei den zuständigen Vereinstrainern des TSC Rot-Gold Schönkirchen verrechnet, soweit die Summen es rechtfertigen.

Die vollständige Sportförderungsrichtlinie finden sie hier.

bottom of page